Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Wer parkt?
Wer länger als drei Minuten hält
Wer sein Fahrzeug verlässt
Wer vor einer geschlossenen Bahnschranke länger als drei Minuten wartet
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Du hast beide richtigen Antworten ausgewählt. Parken liegt laut Straßenverkehrsordnung vor, wenn jemand sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Wer nur kurzfristig hält, etwa um jemanden aussteigen zu lassen, parkt nicht. Ob jemand vor einer Bahnschranke wartet, zählt allerdings nicht zum Parken, selbst wenn es länger dauert, weil dies durch die Verkehrslage bedingt ist. Merke dir: Wer länger als drei Minuten hält oder das Fahrzeug verlässt, parkt.
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